Vorteile der Prävention im Maschinenbereich

Die Gründe, warum Präventionsmaßnahmen im Maschinenbereich Vorteile für die Unternehmen bringt, sind schnell und relativ einfach dargestellt.

Maschinen und Arbeitsmittel werden in vielen Betrieben und Firmen in Österreich eingesetzt. Viele Firmen sind nicht nur mit komplexen Fragestellungen in Bezug auf Maschinen konfrontiert, sondern auch damit, ob diese Maschinen und Arbeitsmittel die für sie relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen erfüllen. 

Welche Vorschriften und Normen gelten nun für Hersteller, Inverkehrbringer oder Betreiber von Maschinen aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz in Bezug auf den Maschinenbereich?

Die Antwort auf diese Frage ist stark von der Maschine oder Anlage, deren Umgebung und der Ausstattung des Arbeitsplatzes abhängig. Diese Parameter sind aber jedenfalls der Grundstein für sinnvolle Präventionsmaßnahmen, damit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Präventionsmaßnahmen im Maschinenbereich als Vorteil für Mitarbeiter und Unternehmen

An erster Stelle steht die Sensibilisierung der Mitarbeiter über Sicherheitsfragen und Schutzkonzepte. Jedenfalls zu empfehlen ist die Einbindung der Maschinenbediener in die Erarbeitung von Schutzkonzepten und Errichtung von Schutzeinrichtungen. Damit wird das Verständnis für die Präventionsmaßnahmen geschärft und entsprechend die Akzeptanz der Maßnahmen erhöht. Die korrekte Anwendung von Schutzmaßnahmen bei Maschinen und Arbeitsmitteln wiederum verhindert Arbeitsunfälle und vermindert Berufskrankheiten. Menschliches Leid wird damit stark reduziert. Für Unternehmer bedeutet das Verhindern von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten aus wirtschaftlicher Sicht die Reduktion von Kosten.

Auch die Vorbildwirkung der korrekten Anwendung von Schutzmaßnahmen darf in Unternehmen nicht unterschätzt werden.

Das vollumfängliche Wissen um die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und die Normen um die Sicherheit im Maschinenbereich können die wenigsten Unternehmen InHouse bereitstellen. Es empfiehlt sich daher mit unabhängigen Institutionen wie der AUVA oder Wirtschaftskammer zusammenzuarbeiten bzw. sich dort beraten zu lassen.

Neben der Unabhängigkeit und der rechtlichen Expertise liegt der Mehrwert in Beratungen dieser Art vor allem im Praxisbezug und Erfahrungen, die diese Instanzen durch ihre umfangreichen Beratungen in den Unternehmen erfahren und auch weitergeben. Das Wissen um Anwendungsfälle, das wiederum aus den Unternehmen in unabhängige Institutionen fließt, ist wichtig für die Arbeit der zB AUVA in Normengremien.

Wie Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Maschinensicherheit implementiert werden, wird in Schulungen mit folgenden Inhalten trainiert:

  • Grundlagen zum Thema Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
  • Grundlagen zum Thema Maschinensicherheit (MSV 2010)
  • Risikobeurteilung von Maschinen
  • Umbau von Maschinen


Geht es um die Implementierung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Maschinensicherheit steht oft der Umbau und/oder die Modernisierung einer Maschine zur Diskussion. Diese kann nicht nur eine Verbesserung der Arbeitssituation für den Bediener bringen sowie die Erfüllung der Maschinensicherheitsrichtlinie sondern auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile durch die bessere Verfügbarkeit von Maschinen.

Ob oder ab wann ein Umbau das neuerliche Inverkehrbringen von Maschinen oder Anlagen notwendig ist, muss von Fall zu Fall beurteilt werden.

Einen guten Überblick über Präventionsmaßnahmen schaffen hier Unterlagen, die die AUVA zusammen mit Behörden und weiteren Interessensvertretern erstellt haben. Die gesetzlichen Grundlage zum Umbau von Maschinen aber auch die Anwendung in der Praxis werden sehr anschaulich dargestellt und stehen den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung.  

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen nicht nur zu einer rechtsicheren Vorgehensweise führen, sondern gezielt Verbesserungen an der Ausstattung und Ausführung, aber auch von Arbeitsplätzen an Maschinen mit sich bringen, was wiederum zu einer Verringerung von Arbeitsunfällen führt.


Die Einbindung von Mitarbeitern in die Generierung und Umsetzung von
Präventionsmaßnahmen
ist jedenfalls zu empfehlen

Schutzkonzepte, die von den Mitarbeitern als Vorschläge eingebracht werden sind in der Regel gut akzeptierte Maßnahmen. Ein ledigliches Vorschrieben von gesetzlichen Bestimmungen und die Androhung von Strafen bei Zuwiderhandeln, wie es zum Beispiel bei der Manipulation von Schutzeinrichtungen oder dem Nichtverwenden von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) der Fall ist, alleine reicht nicht aus, um die Mitarbeiter für Präventionsmaßnahmen an Maschinen zu “gewinnen“.

Diese Mitarbeiter, die einmal die Sichtweise und Vorgehensweise von Präventionsmaßnahmen verstanden haben, sind für die Unternehmen und Firmen ein enormes Kapital, damit Verbesserungen in Bezug auf die Maschinen- und Arbeitssicherheit kontinuierlich erfolgen können.

Autor

DI Stefan Krähan

Berufliche Tätigkeit bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) als fachkundiges Organ für den Bereich Maschinensicherheit mit den Schwerpunkten Maschinensicherheitsverordnung, CE-Kennzeichnung an Maschinen, Risikobeurteilung an Maschinen, Umbau von Maschinen, Steuerungen an Maschinen, Sicherheit an Pressen und Stanzen, Schweißen und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz