Effiziente Risikominderung

Einsparpotential – 2 Fliegen mit einer Klappe

Die bestmögliche Ermittlung sämtlicher an der Maschinen auftretenden Gefährdungen, hergestellt durch eine Risikobeurteilung, ist bereits der erste effiziente Schritt um Risikominderungsmaßnahmen konkret ausarbeiten zu können. Durch Maßnahmen, welche den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen sollten, bieten sich jedoch weit mehr Vorteile als es den Anschein einer gesetzlichen Rahmenbedingung vermuten lässt.

ISO 9001 Prozesse helfen im Allgemeinen einen definierten, strukturieren und vor allem dokumentierten Ablauf von wiederkehrenden Tätigkeiten abzubilden. Diesem Prinzip machen sich europäische Richtlinien, als auch Zweignormen zu fachspezifischen Themen zu Nutze.

Durch smarte und konkrete Planung in der Vorprojektphase lassen sich bei Bau von Produkten (z.B. Maschinen) enorme Kosteneinsparungen realisieren. Kosten, entstehend durch Ressourcenbindung oder aufwendigen Änderungen an Produkten, damit diese bestimmungsgemäß dem Gesetz gegenüber sind, lassen sich vermeiden!

Doch nicht nur, dass sie nach Einhaltung der Risikominderungsmaßnahmen dem Gesetz entsprechen, nein, sie haben ein qualitatives Produkt erzeugt, welches Sicherheit gegenüber dem Nutzer ausstrahlt und bei der Umsetzung zudem noch kosteneffizienter war – 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen!

Maschinensicherheit nach Richtlinie 2006/42/EG

Die Richtlinie 2006/42/EG, auch im Volksmund „Maschinenrichtlinie“ genannt, gibt hier konkret Aufschluss über den Prozess der Risikominderung, welcher nicht nur zur Erreichung der Grundlegenden Sicherheits- & Gesundheitsschutzanforderungen dient,
sondern vor allem auch eine äußert effiziente Leitlinie für eine effiziente Planung / Konstruktion im Maschinenbau darstellt.

Als harmonisierte Typ A-Norm greift die EN ISO 12100 dieses Thema aktiv auf und gibt hier zudem zusätzlich Hilfestellung.
 

Gesetzlich vorgegebene Rangfolge an Maßnahmen (Richtlinie 2006/42/EG):

„Drei-Stufen-Verfahren“ nach EN ISO 12100:

Allgemeine Sicherheit – „STOP Prinzip“:

Eines des bekanntesten Maßnahmentools in der allgemeinen Sicherheit ist das „STOP-Prinzip“. Dieses beschreibt ein 4-Schritte Verfahren, welches ebenso step-by-step abgearbeitet wird um die bestmögliche Risikominderung zu erreichen:

S – Substituieren (Gefährdungen vermeiden, Gefahrbringer ersetzen)

T – Technische Schutzmaßnahmen

O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

P – Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Dieses Prinzip findet überwiegend auch im Bereich der allgemeinen Arbeitssicherheit statt und wird von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) als auch Sicherheitsfachkräfte (SFK) angewandt um Arbeitsstätten / Arbeitsplätze sicher zu gestalten.

Der einleitende Buchstabe „S“ ist ein idealer Marker zu Beginn der Risikominderungsmaßnahmen, denn er behandelt bereits das Thema des Ersetzens, sprich der konkreten Fragestellung, ob man eine evaluierte Gefährdung überhaupt aufkommen lassen muss (z.B. schädliches Reinigungsmittel gegen mildes Reinigungsmittel ersetzen, Vollautomatisierung an Maschinen um Personen in der Lebensphase des Normalbetriebs zu schützen, da diese keinen fortlaufenden Eingriff handhaben müssen, etc…)

 

Zusammenfassung:

Als Hersteller von Produkten lohnt es sich auf jeden Fall, nicht nur gesetzliche Abläufe zu übernehmen, sondern Risikominderungsprozesse vollends im Leitbild der Produktkonstruktion zu integrieren. Das „Drei-Stufen-Verfahren“ der EN ISO 12100 hilft sich im Anforderungsdschungel zurecht zu finden und gibt eine ISO 9001 prozessorientierte Leitlinie, wie der Risikominderungsprozess aussehen könnte (gemäß Maschinenrichlinie Punkt 1.1.2 (b) zudem verplichtend). Darüber hinaus bietet das STOP-Prinzip eine erweiterte Möglichkeit, das gesamte Spektrum der Arbeits- / Produktsicherheit aufzugreifen.

Nun steht dem effizienten Maschinenbau nichts mehr im Wege!

Autor

Kevin Nikolai, CMSE®, CECE

Senior Manager Training | Produktmanagement bei Pilz Österreich