Risikobeurteilung - Ursprung der Sicherheit
Das Risikomanagement ist ein fester Teil eines effizienten Unternehmens
Eine Risikobeurteilung zur Gefährdungs- / Risikoermittlung an Ihren Produkten macht nicht nur im Hinblick auf die kosteneffiziente Umsetzung eines Projekts Sinn, sondern ist vor allem gesetzliche europäische Vorgabe. Wie Sie diesen grundlegenden Anforderungen gerecht werden, welche Rahmenbedingungen es gibt und was nach der erstellten Risikobeurteilung passiert, ist nicht dem Zufall überlassen, sondern konkret in den jeweiligen anwendbaren EU-Richtlinien für Ihr herzustellendes Produkt geregelt.
Maschinensicherheit nach Richtlinie 2006/42/EG
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als gesetzliche Leitlinie, welche in nationales Gesetz der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten übernommen wird (Österreich = MSV 2010), legt klar fest:
„Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“ – Richtlinie 2006/42/EG
Der Risikobeurteilungsprozess
Der Risikobeurteilungsprozess im Maschinenbau, gemäß Richtlinie 2006/42/EG folgt einem iterativen Verfahren,
welcher bestmöglich die Evaluierung von Gefahren, Gefährdungen und Risiken gewährleisten soll. Nachfolgend unter Strich 5 findet sich dann die grundlegende Anforderung zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen
Umfängliche Prozessbeschreibung / Hilfestellung in Norm EN ISO 12100
Doch welche Gefährdungsarten gibt es, welche typischen Ursprünge sind bekannt und vor allem welche Auswirkungen haben diese? Genau hier kommt die harmonisierte Typ-A Norm EN ISO 12100 ins Spiel. Diese beschreibt die „Allgemeinen Gestaltungsgrundsätze einer Risikobeurteilung“ und unterstützt beim Aufbau einer Risikobeurteilung, sowie mit Angaben von typischen im Maschinenbau vorkommenden Gefährdungen.
Ebenso gibt Sie ein Flussdiagramm an, welches Schritt für Schritt aufzeigt, welche Definitionen, Tätigkeiten und Bewertungen getroffen werden müssen, damit bis hin zur Risikominderung die Schritte klar abgearbeitet werden können. Besonders die erste Stufe „Bestimmung der Grenzen der Maschine“ ist eines der maßgeblichsten Punkte, welche unbedingt vor Einleiten weiterer Schritte gut überlegt sein sollten – denn von dieser Definition hängt bis zum physischen Herstellen eines Produkts der gesamte Prozess ab.
Von den Grenzen der Maschine bis hin zur Risikobewertung
Sind die Grenzen (z.B. geplante Lebensdauer, mögliche Umgebungsbedingungen, Verwendung durch spezifizierte Personengruppen, usw.) gesetzt, folgt letztlich die Gefährdungsermittlung. Der Vorgang ist so individuell wie das Produkt selbst. Eine Einheitslösung gibt es nicht, hier ist die Norm EN ISO 12100 das Werkzeug der Wahl um Struktur herbeizuführen und Hilfestellung auf dem Weg zum sicheren Produkt zu bekommen.
Risikoabschätzung sowie Risikobewertung sollen nun definieren ob sich eine unmittelbare Gefahr an der Maschine befindet und ob ein räumlich / zeitliches Zusammentreffen mit einer Personengruppe im Produktlebenszyklus wahrscheinlich ist. Die Faktoren „Schadensausmaß“, „Gefährdungsexposition“, sowie „Vermeidbarkeit“ sind hier die grundlegendsten Parameter um eine Eintrittswahrscheinlichkeit ableiten zu können, welche ein Grundpfeiler der Risikoermittlung darstellt.
Wann ist der Prozess abgeschlossen?
Hier gibt es eine ganz klare Antwort: Bis das Produkt das Ende Ihres Lebenszyklus erreicht hat und zur Gänze entsorgt wird. Die Risikobeurteilung, vor allem die fortwährende Gefährdungsermittlung ist ein iterativer (wiederkehrender) Prozess der nicht mit der Herstellung und Prüfung des Produkts abrupt endet.
Es ist nicht unüblich, dass externe Prüforgane, fachkundige Endnutzer oder der Hersteller selbst, während Dauertests feststellt, dass vom Produkt eine nicht entdeckte Gefahr ausgehen kann – der Produktrückruf naht…
Fazit:
Egal ob Unternehmer, Selbstständige, Produkthersteller oder Händler / Importeur, usw. – jeden sogenannten Wirtschaftsakteur betrifft mal mehr, mal weniger, das Thema Risikomanagement. Sich auf diesen Prozess gekonnt vorzubereiten ist keine hochkomplexe Angelegenheit und von jedem erlernbar. Die mit der Maschinenrichtlinie harmonisierte Norm EN ISO 12100 gibt uns alle wichtigen Eckpfeiler mit um eine strukturierte Risikobeurteilung erstellen zu können und bietet uns dadurch den Mehrwert eines klar definierten Prozesses.
Kevin Nikolai, CMSE®, CECE
Senior Manager Training | Produktmanagement bei Pilz Österreich