UPDATE: Vorschlag Maschinenverordnung adaptiert / geändert (2022-06-24)

Die Mitgliedstaaten haben sich am 24.06.2022 auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung über Maschinen geeinigt.

Mit Erscheinen der offiziellen Pressemitteilung des Council of EU an jenem Tag, wurde ebenso die neueste bzw. geänderte Ausgabe des Vorschlags zur Umsetzung der neuen Maschinenverordnung veröffentlicht.

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier:
–> Link <–

Doch was hat sich konkret gegenüber dem Ursprungsdokument vom 21.04.2021 geändert?

Hier ein paar Beispiele (nicht vollständig!)

-) Anpassung des Dokumenttitels von „Maschinenprodukten“ zu „Maschinen“

-) Ergänzung (27a): Eine Person welche Maschinen herstellt tritt nicht als Inverkehrbringer auf, da er keine Ware am europäischen Markt bereitstellt, dennoch unterliegt er der Maschinenverordnung!

-) Ergänzung (29): Eine Risikobeurteilung sollte auch künftige Aktualisierungen von Software an Maschinen oder verwandten Produkten betrachten.

-) Ergänzung (30a): Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass Handelsvertreter (Distributoren) gegenüber dem Käufer eines Produkts, die Gebrauchsanleitung für 6 Monate, auf Nachfrage, kostenfrei in Papierform bereitzustellen haben.

-) Ergänzung (40a): Für die raschere Implementierung und Harmonisierung von Normen, zur Erfüllung der Anforderungen aus Anhang I, sollten auch externe Stakeholder zugelassen werden.

-) Ergänzung (46a): Für Maschinen die autonome Weiterentwicklungsmöglichkeiten nutzen, sollen Anforderungen in Anhang I der Verordnung implementiert werden. Sicherheitskomponenten welche jene Fähigkeiten ebenso aufweisen, sollten durch eine Drittstelle geprüft werden, unabhängig ob Sie einzeln oder in Gesamtheit mit der Maschine in Verkehr gebracht werden.

-) Streichung Artikel 2 (Scope): Gurte nicht mehr im Anwendungsbereich der Verordnung.

-) Ergänzung (33a): Nennung und Beschreibung des Terms „Quellcode“ im Zuge einer installierten Software.

-) Ergänzung (16)(i): Das Vorsehen von zusätzlichen Schutzeinrichtungen, für jene die das Sicherheitssteuerungssystem (SCS) modifizieren; alternativ Maßnahmen die bei Änderungen am SCS die Stabilität oder mechanische Festigkeit der Maschine oder des maschinenbezogenen Produkts gewährleisten können.

-) Streichung (Artikel 9): Streichung des Verweises auf den geplanten AI-Act (Artificial Intelligence)

 

Die geänderte Ausgabe finden Sie in Ihrer Gesamtheit hier:
2022-06-21 Revision of the Machinery regulation Proposal

 

Wir bei Safety & Security bleiben weiterhin für Sie am Ball und halten Sie am Laufenden!

Autor

Kevin Nikolai, CMSE® CECE

Vice President | Training & Product Management bei PILZ Österreich