UPDATE: Maschinenverordnung mit Juni/Juli 2023 erwartet!

Am Donnerstag den 18. April 2023 stimmte das europäische Parlament positiv über die neue kommende Maschinenverordnung, ab. 

Seit der ebenso erfolgreich durchgeführten Abstimmung der IMCO (Internal Market and Consumer Protection) am 02. März 2023, wird das bereits am 25. Januar 2023, vom europäischen Rat publizierte Dokument („Final Version“ – COD 2021/0105) der Maschinenverordnung, in die Amtssprachen der EU-Mitgliedsländer, übersetzt.

Mit einer Finalisierung der Übersetzungen ist voraussichtlich mit Juni/Juli 2023 zu rechnen, sodass jene Verordnung in einer dieser 2 Monate publiziert werden könnte.

Wäre dies der Fall, so würde die neue Maschinenverordnung bereits mit Januar 2027, nach Ablauf der 42-monatigen Übergangsfrist, die bereits bekannte „alte“ Maschinrichtlinie 2006/42/EG zur Gänze ablösen.

Legislative Entschließung
https://www.europarl.europa.eu/RegData/seance_pleniere/textes_adoptes/definitif/2023/04-18/0097/P9_TA(2023)0097_DE.pdf

Votingergebnis (Stimmen):

👍 595 dafür
❌ 7 dagegen
󠀿󠀿󠀿󠀿❓30 enthalten

Quelle:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/PV-9-2023-04-18-VOT_EN.pdf

Was kann jetzt schon getan werden?
Ganz klar kann empfohlen werden, sobald der Rechtstext offiziell im Official Journal (OJ) der EU-Kommission veröffentlicht wird (gültig 20 Tage danach), dass jene geänderten / erneuerten Anforderungen mit dem aktuellen IST-Status des Herstellungsprozesses Ihrer Maschine verglichen und bei Abweichungen zwangsläufig adaptiert werden sollten – „der frühe Vogel fängt den Wurm“.

Wie lange habe ich Zeit?
Nach Veröffentlichung besteht 42 Monate Zeit die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen, damit Sie nach dem Fristzeitraum nicht unerlaubterweise Ihre Maschine in Verkehr bringen – erwarteter Fristzeitraum Januar 2027.

Praxistipp:
Nehmen Sie sich die kommenden Änderungen zu Herzen und versuchen Sie so rasch als möglich (sobald jene Inhalte final sind), festzustellen, von welchen Änderungen Sie konkret am meisten betroffen sind und erstellen einen Maßnahmenplan um fristgerecht etwaige Anpassungen einsteuern zu können – damit auch Sie nach der Frist, weiterhin rechtskonform Ihre Produkte in Verkehr bringen!

Noch Fragen? Ihr Draht zu uns:

Safety & Security Hotline +431 7986263-555

Autor

Kevin Nikolai, CMSE®, CECE

Vice President | Training & Didactics bei Pilz Österreich