Was bringt die Zukunft der EN ISO 13849-1 ?

Um bereits heute über den Stand der aktuellen Arbeiten, geplanten Verbesserungen und Anpassungen der EN ISO 13849-1 zu informieren, wurde der aktuelle Normentwurf vorab bereits ein wenig beleuchtet…

EN ISO 13849-1:2020-08 – Entwurf
Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze (ISO/DIS 13849-1:2020);

Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 13849-1:2020

Gegenüber der EN ISO 13849-1:2016-06 zeichnen sich folgende voraussichtliche Änderungen ab:

a) Vorwort und Verweisungen wurden überarbeitet und aktualisiert;

Bereits im Vorwort wird bspw. auf die Wichtigkeit und Berücksichtigung des Risikobeurteilungsprozesses nach EN ISO 12100 eingegangen.

Wider Erwarten jedoch, vermisst man aktuell noch Security Aspekte in dieser Fassung. Einzig ein Verweis auf die ISO / TR 22100-4:2018 lässt erahnen, dass dieses Thema zukünftig für die Entwicklung eines tolerierbares Risikos für eine Maschine im Allgemeinen und für die sicherheitsrelevanten Teile eines Steuerungssystems im Besonderen, zu berücksichtigen sein wird.

b) normative Verweise, Begriffe und Definitionen wurden überarbeitet;

Die Begriffsdefinitionen wurden erweitert und beinhalten u.a. Definitionen für unterschiedliche Ausbildungs-/Erfahrungsgrade von Anwendern von Maschinen (skilled, instructed, ordinary person)

c) Integration eines eigenständigen Abschnitts zur Risikobeurteilung (Abschnitt 4);

Ein neuer und eigenständiger Abschnitt wurde, in Hinblick auf die Wichtigkeit der „Grundlagenermittlung und Bewertung“ von Sicherheitsfunktionen miteingebracht. … Anforderungen an die Risikobewertung und Risikominderung werden hierin behandelt und aufgezeigt

d) Der Spezifikation der Sicherheitsfunktionen wird unmittelbar anschließend, in einem eigenen Abschnitt 5, Rechnung getragen.

Erwähnenswert hierbei sind v.a. die darin formulierten Grundlagen zur Zerlegung von Sicherheitsfunktionen und deren Zuordnung zu Teilsystemen sowie die Überarbeitung und teilweise Neuformulierung der Anforderungen an Sicherheitsfunktionen (bspw.. Betriebsartenwahl)

e) Beschreibung der Anforderungen an das Design und verschiedenen Performance Levels (Abschnitt 6);

Der aktuelle Entwurf zeigt, dass man sich zukünftig offensichtlich an die Abfolge der Unterabschnitte im gestalterischen Prozess der Anwender orientieren wird und auch in der Sprachregelung hat man sich grundlegend auf die Behandlung und Kombination von Sub-/Teilsystemen vereinbart und Anforderungen an die Spezifikation der Sicherheitsfunktion

f) Die Software-Sicherheitsanforderungen werden wohl zukünftig in einem eigenen Abschnitt (7) zusammengefasst.

g) Die Verifikation des Performance Levels PL (Abschnitt 8) und die Ergonomieaspekte (Abschnitt 9) wurden erscheinen ebenfalls eigens ausgliedert;

h) Neues zeichnet sich aber jedenfalls ab, wenn Teile der, in der bislang eigenständigen EN ISO 13849-2, formulierten Validierungsaufgaben und deren Prozesse, nun in einen eigenen Abschnitt 10 dieses Norm-Entwurfes mitaufgenommen erscheinen.

Das Validierungsprinzip, der Plan sowie die Grundaufgaben der Validierung (Analyse und Test) sowie die spezifischen Anforderungen an die Überprüfung der Sicherheitsintegrität als auch ggf. erforderlicher Software, wurden nun vollinhaltlich in diesem Entwurf ausformuliert.

i) Auch die Anhänge der Norm welche weiterhin durchwegs „informativ“ verbleiben, wurden redaktionell überarbeitet.

Neues zeigt sich auch in Anhang A, wo ersichtliche Neudefinition der Ermittlung und Auswahl des Parameters P (Möglichkeit zur Vermeidung eines Schadens) angestrebt wird.

Neue Kriterien wie bspw. die Geschwindigkeit der gefahrbringenden Bewegung, räumliche Grenzen oder die Komplexität der Applikation kommen zur Bewertung des Parameters hinzu.
Dafür scheint es als dürften wir davon ausgehen, dass die, in der aktuell gültigen Version so kontrovers diskutierte Wahrscheinlichkeit (O), wieder entfallen wird.

2 neue Anhänge, zu Immunitätsanforderungen für elektromagnetische Kompatibilität (Anhang L) sowie Anhang M mit zusätzlichen Informationen für die Spezifikation der Sicherheitsanforderungen (SRS) wurden hinzugefügt.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich, mit Ausnahme der Integration der Validierungsaufgaben, sowie der Parameterdefinition (P) für die Ermittlung der Möglichkeit zur Vermeidung eines Schadens, keine darüber hinaus gehenden wesentlichen Änderungen abzeichnen.

Positiv sei jedenfalls heute schon die Umgestaltung und Neugliederung in diesem Entwurf erwähnt, die schlussendlich eine wesentlich „anwenderfreundlichere“ Umsetzung und Behandlung der Anforderungen zur Folge haben würden.

Ein Positives Voting vorausgesetzt, ist von einer Veröffentlichung 2021/22 auszugehen.

Autor

Ing. Gerhard Stockhammer, CMSE®

Vice President Customer Support bei Pilz Österreich